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Clearing

Clearing bedeutet die möglichst genaue Beleuchtung einer oder mehrerer Problemlagen sowie das Sichtbarmachen der Struktur eines konflikthaften Beziehungssytems. Im Einzelnen heißt dies Hilfestellung bei Orientierung, Entscheidung, Prozessgestaltung und zum Teil auch Intervention. Hierbei steht die Interaktion aller Beteiligten im Vordergrund. 

Das IFT bietet eine umfassende Abklärung der jeweiligen Problemsituation unter Zuhilfenahme interdisziplinärer Fachbereiche:

  • psychosozialer Bereich - Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin
  • pflegerischer Bereich - Kinderkrankenschwester
  • pädagogischer Bereich - Erzieher
  • therapeutischer Bereich - Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie
  • psychologischer Bereich - Dipl. Psychologin/Psychologin (M.Sc.)

Für das IFT steht bei der Arbeit im Vordergrund, eine Balance zu finden zwischen professioneller Expertise und respektvoller Wertschätzung gegenüber allen Beteiligten. Zur internen Qualitätssicherung dient dabei das wiederholte Hinterfragen der eigenen Arbeit, der Austausch zwischen allen betroffenen Systemen/Disziplinen und die externe Supervision.

Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendämter im Rahmen von flexiblen, ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach § 27 (3) SGB VIII.

Qualitätssicherung

  • detaillierte Dokumentation
  • Zwischen- und Abschlussbericht
  • wöchentliche Teamsitzung
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden
  • Supervision durch anerkannten externen Supervisor

Umfang des Clearings

Das IFT-Clearing ist auf ca. drei Monate angelegt bei 15 Stunden/Woche, wobei dies nach Bedarf  verändert werden kann. Der festgelegte Zeitrahmen beinhaltet Fahrtwege sowie Dokumentationsaufwand.