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Begleiteter Umgang

Heutzutage gehört die Trennung eines Kindes von wichtigen Bezugspersonen leider zum Alltag. Aufgrund von vielfachen Konflikten auf der Erwachsenenebene ist ein „normaler“ Umgang nicht möglich oder findet erst gar nicht statt. Wichtige Bindungen zu Elternteilen, Geschwistern, Großeltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen gehen verloren.

Gesetzlich festgelegt sind nach § 1626 (3) BGB sowie §1684 f. BGB das Recht auf Umgang in Bezug auf das Kind und die Bezugspersonen, wenn dies dem Kindeswohl dienlich ist.

Wir bieten mit unserem Fachteam die Möglichkeit, einen begleiteten Umgang in kindgerechter Umgebung durchzuführen. Es stehen verschiedene Fachkräfte zur Verfügung, die den Beteiligten an die Seite gestellt werden, um einen Umgang - selbst bei massiven Konflikten auf der Paarebene, Loyalitätskonflikten oder einer psychiatrischen Erkrankung eines Elternteils - möglich zu machen.

Ziel ist dabei stets, eine positive Bindung zwischen Kind und Bezugspersonen anzubahnen, weiterzuentwickeln und zu festigen. Das Kind mit seinen Belangen und Bedürfnissen steht dabei immer im Mittelpunkt.

Der begleitete Umgang wird verstanden als lösungsorientierte, fachliche Intervention mit 

  • direkter Begleitung beim Umgang
  • Beratung der Bezugspersonen
  • Reflexion des Umgangs mit allen Beteiligten
  • Aufzeigen von Wegen und Zielen des Umgangs 
  • Entwicklung eines Konzepts mit allen Beteiligten, sodass der Umgang perspektivisch ohne Begleitung stattfinden kann