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Familienrechtliche Begutachtung

Die Tätigkeit als Gutachterin/Sachverständige hat ihren Schwerpunkt im Familienrecht, wobei besonders folgende Gesichtspunkte erfasst werden:

  • elterliche Sorge/Erziehungsfähigkeit (§ 1626 ff. BGB)
  • Umgangsregelung (§ 1684 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB i. V. m. § 8a SGB VIII)
  • Unterbringung (§ 1631 BGB)

Aufgrund der Qualifikationen im medizinisch-psychiatrischen Bereich kann zudem die Begutachtung von psychiatrischen Störungen von Familienmitgliedern (inkl. Suchterkrankungen) angeboten werden.

Die Begutachtung findet multimodal auf verhaltenstherapeutischer und systemischer Grundlage statt und richtet sich nach der Fragestellung des Gerichtes sowie dem Bedarf der zu begutachtenden Personen. Dies beinhaltet beispielsweise den Besuch vor Ort in der häuslichen Atmosphäre.

Unsere Arbeit ist lösungsorientiert und stellt das Recht des Kindes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art.1 GG in den Mittelpunkt.